Etwa 2,1 Millionen pflegebedürftige Menschen leben in Deutschland, von denen ca. 700.000 in einem Pflegeheim untergebracht sind. Beim Pflegedienst können die Patienten vollstationär oder teilstationär gepflegt und versorgt werden. Vollstationär bedeutet eine dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim. Die teilstationäre Pflege beschränkt sich meistens nur auf den halben Tagt. Die Gründe für eine Unterbringung in einem Pflegeheim sind überweigend: schwere chronische Krankheiten, das Alter oder eine Schwerstbehinderung.
Die übrigen 1,4 Millionen pflegebedürftiger Menschen bekommen ihre Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst in ihrem eigenen Heim. In der ambulanten Pflege geht es darum dem Patienten mit körperlichen Einschränkungen oder Beschwerden im Alltag zu unterstützen, sodass der Betroffene nicht in ein Pflegeheim muss. Häusliche Intensiv- pflege gibt es auch, wo meist beatmungspflichtige Patienten zuhause versorgt werden (Heimbeatmung). Die häusliche Pflege wird nicht nur von älteren Menschen, sondern auch von chronisch Kranken oder behinderten Menschen (z.B. Behindertenpflege), die eine ambulante fachliche Betreuung durch einen Pflegedienst benötigen, in Anspruch genommen.

